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Smartphones gehören zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – und stellen Schulen zugleich vor eine besondere Herausforderung:
Wie lässt sich eine sinnvolle Regelung nicht nur festlegen, sondern auch verlässlich umsetzen?
Die Regelung
In der Sekundarstufe I gilt am KFG ein Handyverbot – auch in den Pausen. In der Sekundarstufe II ist die Nutzung in Pausen und Freistunden erlaubt; im Unterricht bleiben Smartphones grundsätzlich weg.
Neu ab dem Schuljahr 26/27: LOCKSTA-Handytaschen
Damit die Regelung in der Sekundarstufe I nicht auf Dauer von ständiger Kontrolle abhängt, führen wir ab dem Schuljahr 2026/27 verschließbare LOCKSTA-Handytaschen ein. Das Smartphone bleibt dabei im Besitz der Schülerin oder des Schülers, wird aber morgens sicher verstaut und erst beim Verlassen des Schulgebäudes wieder freigegeben.
So schaffen wir eine verlässliche Struktur statt einer Regel, die jeden Tag neu durchgesetzt werden muss.
Das Ergebnis: konzentrierterer Unterricht – und Pausen, die wieder mehr Raum für echte Begegnung bieten.